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Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz (KrW-/AbfG)

Das Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz (KrW-/AbfG) ist seit Oktober 1996 in Kraft und löste das Abfallgesetz ab. Das KrW-/AbfG formuliert die Grundlagen des Abfallrechts neu. Der Grundsatz „Vermeidung vor Verwertung vor Beseitigung“ wurde im KrW-/AbfG als Prinzip der Kreislaufwirtschaft verankert. Das Gesetz unterscheidet nur noch zwischen „Abfall“ oder „Produkt“, wobei Produkte nicht von den Auswirkungen des KrW-/AbfG betroffen sind. Als Abfallarten werden unterschieden:

  • besonders überwachungsbedürftige Abfälle zur Verwertung bzw. Beseitigung
  • überwachungsbedürftige Abfälle zur Verwertung bzw. Beseitigung
  • nicht überwachungsbedürftige Abfälle zur Verwertung

Ferner wurden mit dem KrW-/AbfG u.a. Neuregelungen für das Nachweis- und Überwachungsverfahren, Abfallbilanzen und -wirtschaftskonzepte, Entsorgungsfachbetriebe, Produktverantwortung, Abfallverwertungsanlagen und Transportgenehmigungen geschaffen. Eine Vielzahl von Einzelregelungen wird durch untergeordnete Rechtsverordnungen konkretisiert.


Warum wir Ihnen das erzählen?

Weil es heute nicht mehr einfach ist, sich seiner Abfälle rechtssicher zu entledigen. Für den Privatmann, sowie für das Gewerbe ein mittlerweile sehr aufwendiges und kompliziertes Unterfangen.

Diesen Umstand haben wir zu unserem Geschäft gemacht.

Die Firma DCD Dinslakener Containerdienst Pages ist genehmigt nach §50 Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz.

Wir sind Ihr zuverlässiger Partner wenn es um die rechtssichere und günstige Entsorgung ihrer Abfälle geht.




 
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